Impressum

QUALITINVEST ist eine Marke der Dialog Vermögensmanagement GmbH

Dialog Vermögensmanagement GmbH
Gutenbergstraße 47
72555 Metzingen

Telefon: 07123 87 969 87
Telefax: 07123 87 969 69

E-Mail:
Internet: www.dialog-vermoegen.de

Geschäftsführer: Anna Maria Fischer, Michael Fischer

Handelsregister: Stuttgart B245656
Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE228343290

Inhaltlich verantwortlich gemäß §10 Absatz 3 MDStV:
Anna Maria Fischer und Michael Fischer
Gutenbergstraße 47
72555 Metzingen

Technische Umsetzung:
TraderFox GmbH
Obere Wässere 1
72764 Reutlingen
E-Mail:
Internet: https://traderfox.de

Hauptgeschäftstätigkeit

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gem. § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WPiG).

Die uns von der BaFin erteilte Erlaubnis umfasst unter anderem folgende Dienstleistungen:

  • Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG)
  • Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG)
  • Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG)
  • Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG)

Die Zulassung ist dahingehend beschränkt, dass das Unternehmen nicht berechtigt sind, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Das Unternehmen ist nicht zur Konten- und Depotführung berechtigt und somit werden auch keine Gelder entgegen genommen und keine Finanzinstrumente verwahrt.

Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
weitere Informationen unter: www.bafin.de

Zuständige Schlichtungsstelle

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig:

VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
http://vuv-ombudsstelle.de/

Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.

Veröffentlichung gemäß § 16 Instituts-Vergütungsverordnung für das Jahr 2016

Die Ausgestaltung und Überwachung des Vergütungssystems der Dialog Vermögensmanagement GmbH obliegt der Geschäftsleitung, bei der auch die Compliance-Funktion organisatorisch angesiedelt ist. Die Grundsätze zum Vergütungssystem der Dialog Vermögensmanagement GmbH sind in ihrem Organisationshandbuch festgelegt.

Das Vergütungssystem der Dialog Vermögensmanagement GmbH ist auf die Erreichung ihrer Geschäfts- und Risikostrategie im Sinne einer nachhaltigen, risikobewussten, Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Dialog Vermögensmanagement GmbH hat sich daher für ein auf fixen Vergütungen beruhendes Vergütungssystem entschieden, bei dem keine negativen Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken durch die Gewährung variabler Vergütungen gesetzt werden.

Die Dialog Vermögensmanagement GmbH betreibt ausschließlich die Finanzportfolioverwaltung, die Anlage- und Abschlussvermittlung und die Anlageberatung. Sie beschäftigt neben Ihren zwei Geschäftsleitern weitere fünf Mitarbeiter (Geschäftsleiter und Mitarbeiter nachfolgend auch gemeinsam „die Mitarbeiter“ genannt). Die Mitarbeiter der Dialog Vermögensmanagement GmbH erhalten eine fixe Vergütung. Die Bezüge der Geschäftsleiter sind marktüblich und stehen in einem angemessenen Verhältnis zur Lage der Dialog Vermögensmanagement GmbH. Fixe Vergütungen enthalten das monatliche Fixgehalt sowie teilweise die Bereitstellung eines Dienstwagens und / oder Dienst-Mobiltelefons. Monatliche Fixgehälter werden durch Gutschrift auf dem jeweiligen Konto des Mitglieds der Geschäftsleitung bzw. der Mitarbeiter geleistet. Sollte die Vergütung einzelner Geschäftsleiter oder Mitarbeiter auch die Bereitstellung eines Dienstwagens oder Dienst-Mobiltelefons umfassen, erfolgt die Gewährung durch Bereitstellung bzw. Einräumung des Besitzes und Nutzungsrechts. Insgesamt hat die Dialog Vermögensmanagement GmbH im Geschäftsjahr 2016 an ihre Mitarbeiter Vergütungen in Höhe von 288.410,48 € bezahlt.

Die Dialog Vermögensmanagement GmbH beschäftigt auch vertraglich gebundene Vermittler (nachfolgend auch „vgV“ genannt). Das Vergütungssystem für vertraglich gebundene Vermittler sieht keine fixen Bestandteile vor. Variable Bestandteile orientieren sich am Umsatz des jeweiligen vgV.

Mitwirkungspolitik nach § 134b AktG

Die Dialog Vermögensmanagement  AG hat als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG die Pflicht seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben. Dieser Pflicht kommt das Unternehmen mit der folgenden Beschreibung nach:

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkun-gen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht voll-ständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltig-keitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen (oder Anlage-empfehlungen) auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. empfehlen), deren Anlage-politik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identi-fikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermö-gensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationricht-linien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeb-lich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).

Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 a OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO).
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.